Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Rolltore und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
Untersuchung gemäß UVV/BGV


Kontakt
- KÜS Ingenieurbüro Udo Prütz
- (0 72 33) 53 73
- udo.pruetz@kues.de
Prüfstelle Niefern - Vorort
Carl-Bellmer-Straße 5
75223 Niefern-Öschelbronn
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Die Prüfstelle ist momentan geöffnet.